Mit Hilfe einer Verlustbescheinigung können in Deutschland steuerpflichtige Personen Kapitalverluste mit Kapitalerträgen bei unterschiedlichen Kreditinstituten verrechnen. Die Verrechnung erfolgt selbstständig durch den Investor im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Eine Verlustbescheinigung nützt Ihnen, wenn mit einer Anlage bei Kreditinstitut A Verluste erwirtschaftet wurden und diese mit Kapitalerträgen bei Kreditinstitut B über Ihre Einkommensteuererklärung verrechnen möchten. So können Sie zum Beispiel eine Steuererstattung bewirken, wenn Sie beim Kreditinstitut B Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (sowie den Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) gezahlt haben, obwohl im Depot bei Kreditinstitut A noch steuerliche Verluste vorhanden waren.
Negative Kapitaleinkünfte (Verluste), die sich noch nicht mit positiven Kapitaleinkünften verrechnen ließen, werden in Ihrem allgemeinen Verlustverrechnungstopf „vorgehalten“. Damit können Sie bis zur Höhe des Verlustverrechnungstopfes noch Einkünfte aus anderweitig investiertem Kapitalvermögen erzielen, ohne dass dafür Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfällt.
Wie kann ich eine Verlustbescheinigung erhalten?
Die Verlustbescheinigung wird nur auf Antrag von der Bank ausgestellt, bei der die Verluste angefallen sind. Dieser Antrag muss bis spätestens 15.12. des aktuellen Jahres formlos erfolgen. Sollten Sie eine Verlustbescheinigung für Ihr growney-Depot benötigen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an service@growney.de und erläutern Sie kurz Ihr Anliegen – Wir kümmern uns anschließend um die Vormerkung.
Die Verlustbescheinigung geht Ihnen nicht als separates Dokument zu. Sie erhalten eine ggf. beantragte Verlustbescheinigung als Ergänzung zu Ihrer Jahressteuerbescheinigung.
Was passiert, wenn ich keine Verlustbescheinigung beantragt habe?
Hat eines Ihrer Depots im vergangenen Jahr Verluste erwirtschaftet und haben Sie die Beantragung der Verlustbescheinigung versäumt, wird der nicht „verbrauchte“ Verlustverrechnungstopf automatisch in das nächste Kalenderjahr übertragen und mit zukünftigen Erträgen aus Ihrem Depot verrechnet. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall Ihren jährlichen Freibetrag ggf. anderweitig verwenden können.