Allgemeiner Ablauf und Hinweise:
- Als Mieter eröffnen Sie bei growney im ersten Schritt ein Anlageziel: Wie kann ich ein Anlageziel eröffnen?
- Das eröffnete Anlageziel können Sie dann im zweiten Schritt an Ihren Vermieter verpfänden. (Siehe Anleitung unten: "Wie kann ein eröffnetes Anlageziel an den Vermieter als Mietkaution verpfändet werden?")
- Ziehen Sie in ein paar Jahren wieder aus, können Sie die Verpfändung durch den Vermieter aufheben lassen. (Siehe Anleitung unten: "Wie kann der Vermieter die Mietkautionsverpfändung freigeben bzw. einbehalten?")
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Bitte beachten:
- Zinskonten wie Tages- oder Festgeldkonten können nicht als Mietkautionsdepot verpfändet werden.
- Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Ihr Vermieter eine GbR ist. Sollte Ihr Vermieter mit der Rechtsform GbR an Sie vermieten, können Sie leider kein Mietkautionsdepot bei growney eröffnen.
Wie kann ein eröffnetes Anlageziel an den Vermieter als Mietkaution verpfändet werden?
Alle Infos zum "Mietkautionsdepot" von growney finden Sie hier: https://growney.de/mietkautionsdepot
Gegen eine einmalige Gebühr von € 29,75 (inkl. MwSt.) kann die Verpfändung eines Depots/ Anlageziels mittels Verpfändungsvereinbarung vorgenommen werden. Die Verpfändungsgebühr wird direkt aus Ihrem Anlageziel entnommen bzw. von Ihrer Einzahlungen abgezogen. Die Verpfändung erfolgt für einen Begünstigten (in diesem Fall ist es Ihr Vermieter), welcher im Falle offener Mietkautionsforderungen auf das Depot zugreifen kann.
Bitte beachten: Ist Ihr Vermieter eine GBR, ist eine Verpfändung leider nicht möglich.
Eine Verpfändungs-Vorlage finden Sie hier: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Checkliste-und-Verpfaendungserklaerung.pdf
Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument senden Sie bitte per Post an:
Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Nach Eingang der Verpfändungsvereinbarung wird das Anlageziel des Mieters in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen an den Vermieter verpfändet. Der Mieter erhält eine Bestätigung in sein growney-Postfach. Dem Vermieter geht die Bestätigung zur Hinterlegung der Verfügungssperre postalisch zu.
Wurden ein Anlageziel verpfändet, also eine Verpfändungsvereinbarung unterzeichnet und eine Bestätigung an den Vermieter übermittelt, sind Auszahlungen im verpfändeten Anlageziel durch den Mieter nicht mehr möglich. Ein Verkauf von Anteilen oder eine (Teil)Auszahlung ist erst wieder möglich, wenn die Verpfändung durch den Vermieter aufgehoben wurde (siehe unten).
Ist Ihr erstes growney Anlageziel eröffnet und verpfändet, können Sie übrigens weitere Anlageziele eröffnen, und so zusätzlich für sich selbst sparen. Selbstverständlich gilt eine Verpfändung nur für das entsprechende Anlageziel und Sie können über Ihre ggf. weiteren Anlageziele frei verfügen.
Wie kann der Vermieter die Mietkautionsverpfändung freigeben bzw. einbehalten?
Sobald Mieter und Vermieter das Mietverhältnis beendet haben, kann der Vermieter mit einem schriftlichem Auftrag die Verpfändung entweder freigeben bzw. aufheben oder (auch teilweise) einbehalten.
Nach Freigabe bzw. Aufhebung der Verpfändung steht dem Mieter das Anlageziel zur freien Verfügung und das Depot kann zum Beispiel als Kaution für ein neues Mietverhältnis verpfändet oder auch für die weitere Vermögensbildung genutzt werden.
- Antrag zur Freigabe/Aufhebung der Mietkaution: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Antrag-auf-Freigabe-durch-Vermieter.pdf
- Antrag zum (ggf. teilweisen) Einbehalt der Verpfändungssumme und anschließender Freigabe: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Antrag-auf-Einbehalt-durch-Vermieter.pdf
Das jeweilige Dokument muss vom Vermieter bzw. Pfandgläubiger ausgefüllt und unterschrieben werden.
Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument senden Sie bitte per Post an:
Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Nach dem Auftragseingang der Freigabe/ Aufhebung wird das Anlageziel des Mieters in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen freigegeben. Falls der Vermieter eine Auszahlung wünscht, wird erst der Auszahlungsauftrag an den Vermieter verarbeitet und anschließend das Anlageziel für den Mieter freigegeben.