Als Mieter eröffnen Sie bei growney ein Anlageziel, welches anschließend verpfändet wird.
Gegen eine einmalige Gebühr von € 29,75 (inkl. MwSt.) kann die Verpfändung eines Depots/ Anlageziels mittels Verpfändungserklärung vorgenommen werden. Dies erfolgt für einen Begünstigten (in diesem Fall ist es Ihr Vermieter) welcher im Falle offener Mietkautionsforderungen auf das Depot zugreifen kann.
Bitte beachten: Ist Ihr Vermieter eine GBR, ist eine Verpfändung leider nicht möglich.
Wurden das Anlageziel verpfändet, also die Verpfändungserklärung unterzeichnet und eine Bestätigung an den Vermieter übergeben, ist ein Zugriff auf die ETFs bzw. auf das Anlageziel durch den Mieter nicht mehr möglich.
Ein Verkauf von Anteilen oder eine (Teil)Auszahlung ist erst wieder möglich, wenn die Verpfändung aufgehoben wurde - also in der Regel einige Monate nach Ende des Mietverhältnisses.
Ist Ihr erstes growney Anlageziel eröffnet und verpfändet, können Sie weitere Anlageziele eröffnen, und so zusätzlich für sich selbst sparen. Selbstverständlich gilt eine Verpfändung nur für das entsprechende Anlageziel und Sie über ggf. weitere Anlageziele frei verfügen.
Alle Infos zum "Mietkautionsdepot" von growney finden Sie hier: https://growney.de/mietkautionsdepot
Eine Verpfändungs-Vorlage finden Sie hier: https://growney.de/mietkautionsdepot#wie-funktioniert-das-Mietkautionsdepot
Wie kann der Vermieter die Mietkautionsverpfändung aufheben?
Sobald Mieter und Vermieter das Mietverhältnis beendet haben, kann der Vermieter mit einem schriftlichem Auftrag die Verpfändung entweder freigeben/aufheben oder (auch teilweise) einbehalten.
Nach Freigabe bzw. Aufhebung der Verpfändung steht dem Mieter das Anlageziel zur freien Verfügung und das Depot kann zum Beispiel als Kaution für ein neues Mietverhältnis verpfändet oder auch für die weitere Vermögensbildung genutzt werden.
Unterhalb dieses Artikels finden Sie die Anträge zur Freigabe/Aufhebung und auch zum (ggf. teilweisen) Einbehalt der Verpfändungssumme für den Vermieter. Das jeweilige Dokument muss vom Vermieter bzw. Pfandgläubiger ausgefüllt und unterschrieben werden.
Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument senden Sie bitte per Post an:
Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Nach dem jeweiligen Auftragseingang wird das Anlageziel des Meters innerhalb von maximal 5 Bankarbeitstagen freigegeben bzw. an den Vermieter (teilweise) ausbezahlt und anschließend wieder für den Mieter freigegeben.