Die Laufzeit - bei growLife als Verlegung des Rentenbeginns bezeichnet - können Sie während der Ansparphase jederzeit verlängern oder verkürzen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Sie können die Laufzeit Ihres Vertrags lediglich in 1-Jahres-Schritten anpassen.
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Die Mindestdauer der Aufschubzeit (Die Aufschubzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen der Zahlung des ersten Beitrags und dem Rentenbeginndatum) von fünf Jahren darf nicht unterschritten werden.
- Der garantierte Rentengarantiefaktor wird bei einer Verlegung des Rentenbeginns selbstverständlich neu berechnet.
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Das letztmögliche Rentenbeginndatum, auf das verschoben werden kann, ist der Jahrestag der Versicherung, der auf den 85. Geburtstag der versicherten Person folgt.
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Der Antrag muss beim Hinausschieben (Laufzeit verlängern) mindestens einen Monat vor dem alten und bei einer Vorverlegung (Laufzeit verkürzen) mindestens einen Monat vor dem neuen Rentenbeginndatum bei uns eingehen.
- Die Möglichkeit zur Ausübung eines vereinbarten Kapitalwahlrechts bleibt von der Verlegung des Rentenbeginndatums selbstverständlich unberührt.
- Weitere und verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Ihrem growLife-Vertrag zugrunde liegenden "Basispaket" - Sie finden das Basispaket in Ihrem Account-Postfach.
Sie möchten aktuell eine Verlegung des Rentenbeginns in Ihrem growLife-Vertrag beantragen?
Melden Sie sich bitte kurz bei uns.
Künftig können Sie einfach selbst im Kundenbereich die Verlegung des Rentenbeginns initiieren.