Im Todesfall erfolgt eine Auszahlung. Dazu können Sie einen Berechtigten benennen. Tun Sie das nicht, profitieren Ihre Erben automatisch von der Todesfallleistung. Die Höhe der Todesfallleistung entspricht dem Fondsvermögen, bis zum Alter von 75 Jahren mindestens den gezahlten Beiträgen (Sparplanzahlungen plus Einmalzahlungen minus Teilauszahlungen).