Ja, selbstverständlich entscheiden Sie, an wen die Todesfalleistung ausgezahlt wird. Der Berechtigte kann natürlich geändert werden, wenn Sie dies wünschen.
Ja, selbstverständlich entscheiden Sie, an wen die Todesfalleistung ausgezahlt wird. Der Berechtigte kann natürlich geändert werden, wenn Sie dies wünschen.