Vor dem vereinbarten Rentenbeginndatum können Sie Ihre Versicherung jederzeit in mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Nach Rentenbeginn ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Sie können Ihre Versicherung auch unabhängig vom Ende einer laufenden Versicherungsperiode jederzeit vor dem vereinbarten Rentenbeginndatum mit einer Frist von drei Wochen zum Ende eines jeden Monats vollständig kündigen. Bei nicht fristgerechter Kündigung wird die Kündigung zum nächsten Monatsende wirksam.
Die flexible Rentenversicherung growLife bietet Ihnen aber auch eine andere Möglichkeit: Statt einer Kündigung können Sie entweder Ihren monatlichen Beitrag anpassen oder bei Bedarf auch eine Teilauszahlung vornehmen.
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