Bei einer Rentenversicherung sind sämtliche Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei und profitieren damit zusätzlich vom Zinseszins-Effekt. Es sind weder Vorabpauschale noch Kapitalertragsteuer fällig. Deswegen ist kein Freistellungsauftrag notwendig.
Bei einer Rentenversicherung sind sämtliche Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei und profitieren damit zusätzlich vom Zinseszins-Effekt. Es sind weder Vorabpauschale noch Kapitalertragsteuer fällig. Deswegen ist kein Freistellungsauftrag notwendig.