Auch das ist problemlos möglich. Sofern Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind und die Rentenversicherung 12 Jahre oder länger besteht, sind dabei nur 50 % der Erträge zu versteuern. Für die Details zum Thema Altersvorsorge mit Steueroptimierung informieren Sie sich am besten bei Ihrem Steuerberater.