Erhalten Sie die Kapitalauszahlung ab dem Alter von 62 Jahren und nach mindestens zwölf Jahren Versicherungsdauer, ist die Hälfte des Ertrages mit Ihrem individuellen Steuersatz zu versteuern. Sind diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, wird Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den vollen Ertrag fällig.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Wie profitiere ich von den Steuervorteilen der Rentenversicherung "growLife"?
- Wieso ist bei growLife kein Freistellungsauftrag nötig?
- Wie werden vorzeitige Kapitalauszahlungen bei growLife besteuert?
- Kann ich mir bei growLife eine monatliche Rente auszahlen lassen?
- Kann ich mir vor dem Rentenbeginn Geld aus einem growLife-Vertrag auszahlen lassen?
- Welche Kosten entstehen bei growLife?
- Was ist eine Altersvorsorge "growLife" mit Steueroptimierung?
- Wer beantwortet mir weitere Fragen rund um growLife?