Bei Kapitalauszahlungen im Rahmen des Kapitalwahlrechts, bei Teilauszahlungen oder bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags ist ein Steuervorteil erzielbar, wenn der Rentenversicherungsvertrag zum jeweiligen Zeitpunkt 12 Jahre besteht und Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben. Der Steuervorteil kann im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer realisiert werden.