Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Die Vorabpauschale greift bei thesaurierenden, aber auch bei ausschüttenden Fonds, die ihre Erträge nicht vollständig auskehren. Das bedeutet: Ab dem 02.01.2019 führt unsere Partnerbank die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale, wenn sie denn fällig wird, direkt an das Finanzamt ab.
Was die Vorabpauschale ist, erläutern wir hier: Was ist die Vorabpauschale und wie wirkt sich diese aus?
Wer mit den growney-Portfolios investiert, muss nicht für eine entsprechende Geldreserve auf seinem Referenzkonto (Girokonto) sorgen, muss die Vorabpauschalen nicht selbst berechnen und muss auch keine Beträge für eine eventuell zu erwartende Steuerlast als möglichen Ausgleich auf die Verrechnungskonten der bestehenden Anlageziele einzahlen:
- Fallen Steuern bzw. Abgaben auf die Vorabpauschale an, wird zunächst der ggf. erteilte Freistellungsauftrag für das aktuelle Jahr in Anspruch genommen.
- Fallen darüber hinaus Steuern bzw. Abgaben auf die Vorabpauschale an, werden dafür ggf. vorliegende Ausschüttungen aus dem ETF-Portfolio verwendet, durch Einzahlungen entstandene Cashbestände herangezogen oder entsprechende ETF-Anteile verkauft, um die Steuer bzw. Abgaben auf die Vorabpauschale zu begleichen.
- Bitte überweisen Sie keine Beträge auf die Verrechnungskonten Ihrer Anlageziele, um ggf. anfallende Steuern und Abgaben auf die Vorabpauschale zu begleichen: Geht Geld auf einem Verrechnungskonto (egal ob per Lastschrift oder Überweisung) ein, wird dies in der Regel automatisch als Kaufauftrag interpretiert und sofort in Ihr Anlageziel investiert - Das ist ggf. kontraproduktiv und vermutlich nicht in Ihrem Sinne.
Weitere Infos zum Thema finden Sie in unseren Blogbeiträgen:
- 26. Dezember 2024: ETF-Vorabpauschale 2025: Wann Anleger Steuern zahlen
- 22. Dezember 2023: ETF-Vorabpauschale 2024: Wann Anleger Steuern zahlen
- 7. Juli 2017: Reform der Investmentbesteuerung - Interview mit Dr. Thomas Elser
- 25. April 2017: Neubesteuerung von Fonds: Kein Grund zur Hektik