Wie ein Mietkautionsdepot vom Mieter eröffnet und an den Vermieter verpfändet werden kann, erläutern wir hier: Wie eröffne und verpfände ich ein ETF-Anlageziel als Mietkautionsdepot?
Sobald Mieter und Vermieter das Mietverhältnis beendet haben, kann der Vermieter mit einem schriftlichem Auftrag die Verpfändung entweder aufheben oder (auch teilweise) einbehalten.
Nach Freigabe bzw. Aufhebung der Verpfändung steht dem Mieter das Anlageziel zur freien Verfügung und das Depot kann zum Beispiel als Kaution für ein neues Mietverhältnis verpfändet oder auch für die weitere Vermögensbildung genutzt werden.
- Antrag zur Freigabe/ Verpfändungsaufhebung eines Mietkautionsdepot: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Antrag-auf-Freigabe-durch-Vermieter.pdf
- Antrag zum (ggf. teilweisen) Einbehalt eines Mietkautionsdepots und anschließender Freigabe: https://static.growney.de/documents/service-forms/Mietkautionsdepot_Antrag-auf-Einbehalt-durch-Vermieter.pdf
Das jeweilige Dokument muss vom Vermieter bzw. Pfandgläubiger ausgefüllt und unterschrieben werden.
Das vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Dokument senden Sie bitte per Post an:
Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg
Nach dem Auftragseingang einer Freigabe wird das Anlageziel des Mieters in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen freigegeben.
Falls der Vermieter eine Auszahlung wünscht, wird erst der Auszahlungsauftrag an den Vermieter verarbeitet und anschließend das Anlageziel für den Mieter freigegeben.