Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung für ETF-Anlageziele erfolgt automatisch durch unsere Partnerbank. Für den Erhalt müssen Sie als Kunde keine zusätzlichen Schritte unternehmen. Eine Bereitstellung vorab bzw. zu einem Wunschtermin ist leider nicht möglich.
Die Jahressteuerbescheinigungen für das abgelaufene Jahr werden gegen Ende März des Folgejahres generiert und anschließend in Ihrem Account-Postfach bereit gestellt. (Die Jahressteuerbescheinigungen 2024 werden Anfang April 2025 in Ihrem Postfach zur Verfügung gestellt.)
Eine Erträgnisaufstellung für Privatkunden wird nicht erstellt. Eine Erträgnisaufstellung für Firmenkunden wird automatisch mit der Jahressteuerbescheinigung erstellt.
Bitte beachten:
- Die Bereitstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt für alle Kunden digital im Account-Postfach. Ein Postversand der Jahressteuerbescheinigung ist nicht vorgesehen.
- Falls Sie Ihren Account komplett gekündigt haben und eine Steuerbescheinigung für Ihre ETF-Anlageziele benötigen, melden Sie sich bitte nach der Erstellung (frühestens Anfang April des Folgejahres) bei uns.
- BaFin-Statement und weitere Infos: Wann sendet mir meine Bank die Steuerbescheinigung zu?
Beispiel-Dokument: Jahressteuerbescheinigung für ETF-Anlageziele (growInvest)