Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Die Erstellung Ihrer Jahressteuerbescheinigung erfolgt automatisch nach den unten genannten Zeitschienen - Eine Bereitstellung vorab bzw. zu einem Wunschtermin ist leider nicht möglich.
- Die Jahressteuerbescheinigungen für Privatkunden wird von unserer Partnerbank in der Regel bis Ende März des Folgejahres erstellt.
- Die Jahressteuerbescheinigung für Firmenkunden dauert erfahrungsgemäß ein wenig länger und mit der Erstellung ist nicht vor Ende Mai des Folgejahres zu rechnen.
- Die Bereitstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt digital in Ihrem Account-Postfach. Zusätzlich werden Sie über die Bereitstellung über Ihre aktive Account-Mailadresse per E-Mail informiert. Ein Postversand Ihrer Steuerbescheinigung ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten:
- Falls Sie Ihren growney-Account komplett gekündigt haben und noch eine Steuerbescheinigung für Ihre Anlageziele erwarten, melden Sie sich bitte bei uns via E-Mail unter service@growney.de oder hier: https://growney.de/kontakt
- Eine Erträgnisaufstellung wird seitens unserer Partnerbank für Privatkunden nicht erstellt. (Stand Januar 2024)
- Eine Erträgnisaufstellung wird seitens unserer Partnerbank für Firmendepots automatisch mit der Jahressteuerbescheinigung erstellt. (Stand Januar 2024)
Welche Details die Steuerbescheinigung enthält, sehen Sie hier: