Die Kosten der Dienstleistung für growInvest-Anlageziele werden fair, einfach und - abhängig vom durchschnittlichen Wert der Summe aller Ihrer growInvest-Anlageziele im Abrechnungszeitraum - mit unterschiedlichen Gebührensätzen berechnet.
Dabei ist es egal, ob Sie eine oder mehrere growInvest-Anlageziele verfolgen: Für die Berechnung der Höhe Ihrer Kosten ist die durchschnittliche Summe aller growInvest-Anlageziele im Abrechnungszeitraum entscheidend. Es ist also egal, ob Sie 6 growInvest-Anlageziele mit einem durchschnittlichen Wert von jeweils 10.000 € oder 1 growInvest-Anlageziel mit einem durchschnittlichen von 60.000 € verwalten lassen: Die Kosten der Dienstleistung sind durch die identische Summe der Anlageziele im Abrechnungszeitraum gleich.
Die Kosten der Dienstleistung werden auf jährlicher Basis (p. a.) angegeben, die anfallenden Kosten der Dienstleistung stellen wir Ihnen quartalsweise in Rechnung.
Sie erhalten pro Quartal 2 Rechnungen:
- eine Rechnung für die Vermögensverwaltungsgebühren
- und Rechnung für die Servicegebühren.
Die Summe dieser beiden Rechnung bildet Ihre Gebührenstufe im Abrechnungszeitraum ab.
Kurzfristige Cashbestände werden bei der Berechnung der durchschnittlichen Summe aller growInvest-Anlageziele im Abrechnungszeitraum (und damit bei der Wahl der aktuell für Sie geltenden Gebührenstufe) nicht berücksichtigt.
Abrechnungsperiode / Fälligkeit bei aktiven growInvest-Anlagezielen?
Die anfallenden Kosten der Dienstleistung stellen wir Ihnen quartalsweise (also ca. 1/4 der jährlichen Kosten jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. ) in Rechnung.
Die beiden Quartals-Rechnungen werden kurz nach Ablauf des abzurechnenden Quartals (also zu Anfang des Folgequartals) erstellt und in Ihrem growney-Postfach hinterlegt - über die Bereitstellung der Rechnungen werden Sie wie gewohnt per E-Mail informiert.
Die Gebühren der Dienstleistung (Welche aus der Rechnung "Vermögensverwaltungsgebühren" und der für "Servicegebühren" bestehen) werden nach folgendem Schema verbucht. In der Regel müssen Sie für die Begleichung der Rechnung nicht tätig werden:
- Geht auf Ihrem Verrechnungskonto innerhalb von 30 Tage nach Rechnungstellung eine Einmalzahlung, eine monatliche Sparrate und / oder eine Ausschüttung ein, werden die Kosten direkt mit dieser Einzahlung verrechnet.
- Geht auf Ihrem Verrechnungskonto innerhalb von 30 Tage nach Rechnungstellung keine Einmalzahlung, Sparrate und / oder Ausschüttung ein, werden automatisch ETF-Anteile des growInvest-Anlageziels verkauft, um die Kosten zu decken.
Die Abrechnung und die Gebührenverbuchung erfolgt in der Regel automatisiert. Durch die vorstehenden Abrechnungsparameter kann es daher sein, dass die Gebühren in mehreren Teilbeträgen und an unterschiedlichen Tagen verbucht werden.
Abrechnungsperiode / Fälligkeit bei aufgelösten growInvest-Anlagezielen
Sollte ein growInvest-Anlageziel nicht über eine ausreichende Deckung verfügen, z. B. weil Sie das betroffene growInvest-Anlageziel aufgelöst haben: Bitte überweisen Sie in diesem speziellen Fall die offenen Rechnungsbeträge an das zum growInvest-Anlageziel gehörende Verrechnungskonto. Im Falle einer Anlagezielkündigung erfolgt die letzte Abrechnung taggenau zum Wirksamwerden der Kündigung, allerdings in der Regel zeitversetzt: Da die Rechnungen immer quartalsweise und immer am Anfang des Folgequartals erstellt werden, kann es sein, dass Sie Rechnungen von uns bekommen, obwohl Sie Ihr growInvest-Anlageziel bereits gekündigt haben. Das ist kein Fehler sondern der Mechanik der Abrechnung geschuldet.