Bitte beachten: Die untenstehenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen - Wir dürfen gemäß des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung und / oder auch keine beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts oder bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich daher bitte an einen Steuerberater. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und/ oder Aktualität.
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Alle steuerlichen Informationen zu einem Zinskonto-Angebot finden Sie vor dem eigentlichen Vertragsschluss im jeweiligen Produktinformationsblatt im Abschnitt "Besteuerung". Das Produktinformationsblatt finden Sie nach erfolgreicher Eröffnung eines Zinskontos auch immer in Ihrem growney-Postfach.
Viele Informationen zum Thema FSA lesen Sie hier: Was ist ein Freistellungsauftrag (FSA) und was gilt es zu beachten?
Für die Erteilung eines Freistellungsauftrages für Zinskonten sind im ersten Schritt die vier unterschiedliche Bank-Kategorien zu beachten:
- Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen)
- Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen)
- Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken
- Treuhandanlagen bei deutschen Partnerbanken
Weitere Infos und Beispielbanken für die jeweilige Bank-Kategorien finden Sie hier: Muss ich Steuern und Abgaben auf Kapitalerträge in meinen Zinskonten selbstständig abführen?
Bank-Kategorie |
Freistellungsauftrag einreichen möglich? |
1. Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen) |
❌ Das Einreichen eines Freistellungsauftrags ist für diese Anlageprodukte ausgeschlossen. Eröffnen Sie ein oder mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie, haben Sie nicht die Möglichkeit einen FSA zu erteilen. |
2. Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen) |
✅ Eröffnen Sie ein oder mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie, haben Sie die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag für jede Partnerbank zu erteilen. Ein FSA gilt in dieser Bankkategorie immer für die jeweilige Partnerbank. Eröffnen Sie also mehrere Zinskonten bei unterschiedlichen Partnerbanken in dieser Bank-Kategorie, müssten Sie bei jeder Partnerbank einen separaten Freistellungsauftrag erteilen. |
3. Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken 4. Treuhandanlagen bei deutschen Partnerbanken |
✅ Eröffnen Sie ein oder mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie, haben Sie die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag für alle Partnerbanken zu erteilen. Eröffnen Sie also mehrere Zinskonten in dieser Bank-Kategorie (auch bei unterschiedlichen Partnerbanken), müssten Sie lediglich einen FSA für alle Partnerbanken erteilen. |
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag (FSA) für meinen Zinskonten erteilen?
Falls Sie ein Zinskonto in de Bank-Kategorie 2, 3 oder 4 eröffnet haben, wird Ihnen das Formular zur Erteilung eines FSA in der Regel zusammen mit dem Dokument "Eröffnungsbestätigung" in Ihrem growney-Postfach bereitgestellt.
Sie können uns das neu ausgefüllte und unterschriebene FSA-Dokument bequem über den Uploadservice in Ihrem growney Account, als E-Mail an die im Formular angegebene E-Mailadresse, als E-Mail an service@growney.de, als Fax an +49 (0)30 2201 2467-8 oder per Post zukommen lassen.
Ein wichtiger Hinweis:
Die Einreichung eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung für Anlagen im Treuhandmodell ist bis zum 15. Dezember des Steuerjahres möglich. Eine rückwirkende Hinterlegung nach dem 15. Dezember ist ausgeschlossen. Ebenso ist ein Wechsel im aktuellen Steuerjahr von einem gemeinsamen Freistellungsauftrag auf einen Einzel-Freistellungsauftrag technisch ausgeschlossen.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag (FSA) für meinen Zinskonten ändern bzw. löschen?
- Zur Änderung eines bereits erteilten Freistellungsauftrages bitten wir um die Zusendung des Formulars mit den geänderten Informationen.
- Zur Löschung eines erteilten Freistellungsauftrages geben Sie bitte bei dem Betrag 0 € beziehungsweise den bereits in Anspruch genommenen Betrag an.
- Bitte berücksichtigen Sie bei der Änderung die im laufenden Kalenderjahr gegebenenfalls bereits erfolgten Zinsgutschriften.
Sie können uns das neu ausgefüllte und unterschriebene FSA-Dokument bequem über den Uploadservice in Ihrem growney Account, als E-Mail an die im Formular angegebene E-Mailadresse, als E-Mail an service@growney.de, als Fax an +49 (0)30 2201 2467-8 oder per Post zukommen lassen.